Personenstandsunterlagen
Personenstandsunterlagen werden bei den jeweiligen Standesämtern geführt. Die Sperrfristen betragen für Geburten 110 Jahre, für Eheschließungen 80 Jahre und bei Sterbefällen 30 Jahre. Danach sind die Unterlagen „gemeinfrei“ und allgemein zugänglich. Bei einem berechtigten Interesse können die Unterlagen auf den Standesämtern aber auch innerhalb der Sperrfristen eingesehen werden, z.B. bei direkten Verwandschaftsbeziehungen. Sollte man Personenstandsdaten von Vorfahren wie z.B. Eltern oder Großeltern einsehen wollen, kann man sich direkt an das betreffende Standesamt wenden.
Nach Ablauf der Sperrfristen übergeben die Standesämter die Unterlagen an das NLA Aurich oder an die Stadtarchive. Für Ostfriesland betrifft das die Stadtarchive in Emden, Leer und Wittmund.
Die Bestände des NLA lassen sich mithilfe des Arcinsys-Archivinformationssystem durchsuchen.
Neben den Kirchenbüchern sind auch die Personenstandsunterlagen eine wichtige Quelle bei der Erstellung von Ortsfamilienbüchern bzw. Ortssippenbüchern. Für die von der FamFo Esens herausgegebe Buch Fulkum bzw. das in Arbeit befindliche OSB Blomberg trifft das auch zu.
